Büro Nr. | 05 | 0032 (0)80 348 117 | |
SCHMITT Anita | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | ||
DRIES Bernadette | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | ||
Fax: | 0032 (0)80 348 111 | ||
Öffnungszeiten: | Montags: 08.30Uhr bis 12.00Uhr | ||
Dienstags: 08.30Uhr bis 12.00Uhr | |||
Mittwochs: 08.30Uhr bis 12.00Uhr und 14.00Uhr bis 16.00 Uhr | |||
Donnerstags: 08.30Uhr bis 12.00Uhr | |||
Freitags: 08.30Uhr bis 12.00Uhr und 13.00Uhr bis 17.00Uhr |
Aufgaben des Dienstes:
Diese Angestellten betreuen die Verwaltung nachstehender Urkunden:
Auszustellende Auszüge aus den nachstehenden Standesamturkunden:
Geburtsanmeldung
Die Geburtsanmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt beim Standesamt der Geburtsgemeinde erfolgen.
Mindestens ein Elternteil wird beim Standesamt vorstellig.
Mitzubringen sind:
Anerkennung eines Kindes
Für die Anerkennung eines Kindes oder für eine vorgeburtliche Anerkennung bitte unbedingt vorab zwecks Information und Terminabsprache den Dienst Standesamt kontaktieren (Tel.: 080/348117). Dies gilt für eine vorgeburtliche Anerkennung, am besten sofort nach Erhalt der Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme, welche(r) die Schwangerschaft bestätigt und den wahrscheinlichen Geburtstermin vermerkt. Diese Bescheinigung muss dem Dienst Standesamt ausgehändigt werden.
Heirat
Formalitäten zwecks Ankündigung der Eheschließung
Die Heirat kann in der Gemeinde stattfinden, wo mindestens einer der zukünftigen Ehegatten in die Register eingetragen ist.
Die zukünftigen Eheleute müssen gemeinsam beim Standesamt vorstellig werden.
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
Ausländische Dokumente müssen je nach Land und Sprache übersetzt und legalisiert werden.
Sterbefälle
Die Abmeldung erfolgt durch ein Mitglied der Familie der verstorbenen Person.
Mitzubringen sind:
Friedhöfe
Pensionen
Die Aufgabe der Gemeindeverwaltung besteht lediglich den Antrag anzunehmen und weiterzuleiten.
Auskünfte erhalten Sie ausschließlich bei den Pensionsämtern in Malmedy.
Beihilfen
- Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens/Eingliederungsbeihilfe (BEE/EB) (unter 65 Jahre)
- Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB) (über 65 Jahre) (beides auch bekannt als "Behindertenzulage")
- Parkkarte
Hier besteht die Aufgabe der Gemeinde lediglich in der Entgegennahme der Anträge. Auskünfte erteilt die Dienststelle für Personen mit Behinderung, aber auch manche Krankenkassen bieten Beratungen in dieser Angelegenheit an.
Mittels dieses Verfahrens ist der Antrag bereits sofort bei der Generaldirektion für Personne mit Behinderung in Brüssel registriert.
Dieses Sysem bietet dem Antragsteller mehrere Vorteile, wie z.B.:
Jugendlager